AGB´s der Pfenninger Alm




Die Firma EISL Gastronomieservice GmbH übernimmt für die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Inhaltes dieser Homepage keinerlei Haftung. Die auf dieser Homepage enthaltenen Inhalte sind ausschließlich zur Information bestimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.Die Bilder und der Inhalt sind ausschließlich der Firma Eisl Gastronomieservice GmbH "Die Pfenninger Alm" vorbehalten.Bild- und Videomaterial by ©Thomas Genser www.thomasgenser.com. Für die Reproduktion jeglichen Bildmaterials ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. Design und Konzeptgestaltung ©Pia Platzbecker



Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen Eisl Gastronomieservice GmbH - Die Pfenninger Alm genannt. Zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe wird hiermit hinzugefügt. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen.

Besucher Der Pfenninger Alm



Haftung

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher der Pfenninger Alm erleiden, wird seitens der Betreiber nur gehaftet, wenn die Schäden durch die Betreiber, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Betreiber nicht für Personen- und Sachschäden. Nach dem Besuch übernimmt der Betreiber keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Gelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Es gelten die Bestimmungen des Salzburger Jugendschutzgesetzes in seiner letzten Fassung. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen (Gastgarten oder am Gelände der Pfenninger Alm) dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Besucher der Pfenninger Alm haben mit Ende der Öffnungszeit die Pfenninger Alm und das Gelände zu verlassen. 

Sicherheitsanweisungen

Den Anweisungen des Personals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten. 

Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf der Pfenninger Alm strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Gelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde. 

Absage / Programmänderungen

Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Betreiber vorenthalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern vorhanden. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Betreiber der Pfenninger Alm nicht ersetzt! 

Rechte an Bild und Ton

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video Übertragungen ins Internet und Fernseh-Übertragungen. Eigene Aufzeichnungen Ton-,Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Betreiber der Pfenninger Alm notwendig!

Lautstärke

Auf Grund der Lautstärke bei den Veranstaltungen kann es zu Hör- und/oder Gesundheitsschäden zu kommen, dafür übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 

Mitgebrachte Gegenstände

Feuerwerkskörper, spitze Gegenstände, Waffen, Flaschen, Regenschirme, sonstige gefährliche Gegenstände, Drogen, jegliche mitgebrachten Getränke und Speisen dürfen nicht aufs aus die Pfenninger Alm mitgenommen werden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss

Stark beeinträchtige Personen sind nicht berechtigt die Pfenninger Alm zu betreten.

Taschenkontrolle bei Veranstaltungen

Der Betreiber behält sich das Recht vor, Besucher, sei es bei der Ausweis- und Ticketkontrolle, vorallem nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Ein gültiger Lichtbildausweis muss bereitgehalten werden. 

Jugendschutzgesetz

Das zuständige Jugendschutzgesetz tritt in seiner letzten Fassung in Kraft. 

Geltendes Recht / Gericht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile. 

Lieferantenvereinbarung zwischen den Betreibern der Pfenninger Alm und „Vertragspartner“



Anlieferung / Abladung

Von dem Betreiber der Pfenninger Alm wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 

Verladung

Jegliche Lieferung darf nur am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Sollte die Lieferung an einem nicht Vereinbarten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten dem Betreiber der Pfenninger Alm daraus Kosten entstehen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren. 

Schäden

Die Betreiber der Pfenninger Alm übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei geführt. Eine Haftung von den Betreibern der Pfenninger Alm gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden. 

Rechte an Bild / Ton

Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden darf. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls Ansprüche gegenüber den Betreibern der Pfenninger Alm oder dem Ersteller des Bildes / Videos. 


Die Betreiber der Pfenniger Alm als Auftragnehmer



Schäden

Jeder Vertragspartner haftet für die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von der Pfenninger Alm verursacht, stellt die Pfenninger Alm bzw. dessen Betreiber eine Rechnung über die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, für den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war. 

Bühne

Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete Bühne zur Verfügung steht. 

Behörden, Genehmigung

Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden. 

Mietangebot, Vertragsabschluss

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge - auch ohne Angabe von Gründen - vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn die Pfenninger Alm ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Electric Love gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. 

Leistungsänderungen, Weitervermietung und zusätzliche Leistungen

Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. 

Bereitstellung

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts. 

Reinigung

Die zur Verfügung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Revolution Event verrechnet. 

Gefahrübergang

Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch die Betreiber der Pfenninger Alm oder einem Frächter erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe. 

Stornierung einer Veranstaltung

Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Die Pfenninger Alm vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen. 


Pflichten des Kunden



Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und den Betreibern der Pfenninger Alm etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten. 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde zahlt nach den mit den Betreibern der Pfenninger Alm vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Übernahme der Sache fällig. Die Betreiber der Pfenninger Alm behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Revolution Event möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jedweder von den Betreibern der Pfenninger Alm gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von der Pfenninger Alm hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu. 

Haftung & Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet nicht durch Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers. 

Sonderbestimmungen für Mietgeräte- und Technik & Sorgfaltspflicht

Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der für die Technik zur Verfügung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schützen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. Kühlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dürfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum der Pfenninger Alm durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (Bühne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden die Pfenninger Alm von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist Revolution Event nie haftbar zu machen. 

Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.